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Erweiterung der Handlungsmöglichkeit

Bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 konnten wir lediglich einen Sitz im Rat der Stadt Geilenkirchen erreichen. Als Einzelratsmitglied, ohne Anschluss an eine Fraktion, sind nach der derzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates mein Handlungsspielraum der Mitwirkung in den Fachausschüssen stark eingeschränkt. Mir steht lediglich das Zugriffsrecht auf einen Ausschuss als beratendes Mitglied zu.

Darüber hinaus bleibt mir ebenfalls das Antragsrecht für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten für die Ratssitzung verwehrt, sodass faktisch das sogenannte "Initiativrecht" für mich nicht vorhanden ist.

Damit ich mich weiterhin als Ihr Stadtverordneter für Ihre Belange in gewohnter Weise einsetzen kann, hat die FDP-Fraktion die Änderung beziehungsweise Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates beantragt. Dieser Antrag wird in der konstituierenden Ratssitzung am 5. November 2025 beraten.

Lesen Sie hier den Antrag in vollem Wortlaut:

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

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